Energieeffizienzgesetz: Paragraphenzeichen, Solaranlagen und Windräder
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Pflicht ab 2025: Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß EnEfG

Manuel Klötzer / 15.07.2025

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet zahlreiche Unternehmen in Deutschland zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS – mit Umsetzungsfrist bis zum 18. Juli 2025. Firmen, die sich aktiv mit Energie- bzw. Umweltthemen auseinandersetzen, können damit nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern haben weitere entscheidende Vorteile. Welche das sind und wie die Umsetzung im Unternehmen gelingt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Das Energieeffizienzgesetz ist im November 2023 in Kraft getreten und soll dazu beitragen, den deutschen Energieverbrauch deutlich zu senken. Dazu nimmt es vor allem die besonders energieintensiven Unternehmen in die Pflicht. Anstatt diesen jedoch feste Einsparquoten vorzuschreiben, verlangt das Gesetz, dass sich Unternehmen im Rahmen ihres Managementsystems eigene Ziele setzen, geeignete Maßnahmen ergreifen und ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern. Eine spezialisierte Software kann dabei helfen, diese Ziele zu erreichen.

Wer vom EnEfG betroffen ist – und was jetzt zu tun ist

Besonders weitreichende Anforderungen stellt das EnEfG an Unternehmen, deren jährlicher Gesamtendenergieverbrauch 7,5 Gigawattstunden (GWh) überschreitet. Dieser Wert bezieht alle Energieträger ein – also etwa Strom, Wärme und auch Kraftstoffe für Fahrzeuge. Zum Vergleich: 2021 verbrauchten rund 400 private Haushalte diese Energiemenge pro Jahr für Wohnzwecke (also ohne Fahrzeugkraftstoffe). Betroffene Unternehmen müssen entweder ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) einrichten. Letzteres baut auf der internationalen Norm ISO 14001 auf, ergänzt sie aber um weitergehende Anforderungen wie die regelmäßige, validierte Umwelterklärung, die Überprüfung der Umweltrechtskonformität sowie die Veröffentlichung messbarer Umweltkennzahlen. 

Energieeffizienzgesetz: 7,5 Gigawattstunden entsprechen dem Verbrauch von 420 Haushalten

Unternehmen, die nach dem Energieeffizienzgesetz ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten haben, müssen zudem im Rahmen dieses Systems ihre Abwärme erfassen und bewerten, Einsparmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Abwärmenutzung identifizieren und deren Wirtschaftlichkeit prüfen. Verstöße gegen die Pflicht zur Einführung eines Managementsystems können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Warum sich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem lohnt

Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz ergeben sich darüber hinaus auch für Unternehmen, die weniger Energie verbrauchen: Bei einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh besteht zwar noch keine Pflicht, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Das EnEfG schreibt jedoch vor, dass betroffene Unternehmen alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergiesparmaßnahmen – etwa aus einem Energieaudit oder Managementsystem – in umsetzbare Pläne überführen und öffentlich zugänglich machen. Abweichende Grenzwerte bzw. Regelungen gelten für öffentliche Stellen sowie Betreiber von Rechenzentren. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) geht in einer Stellungnahme davon aus, dass rund 25.000 Unternehmen direkt vom Energieeffizienzgesetz erfasst werden, von denen etwa 12.500 Betriebe die Grenze von 7,5 GWh überschreiten.

Doch auch abseits der gesetzlichen Pflichten aus dem EnEfG kann jedes Unternehmen von der Einführung eines entsprechenden Managementsystems profitieren: Wer Energieverbrauch und Umweltleistung systematisch betrachtet und kontinuierlich verbessert, leistet einen wichtigen ökologischen Beitrag und kann obendrein Kosten sparen. In vielen Fällen ist ein Managementsystem auch Voraussetzung für staatliche Förderungen – und sorgt darüber hinaus für klare Wettbewerbsvorteile. So fordern beispielsweise große Automobilkonzerne wie Volkswagen oder BMW von ihren Zulieferern den Nachweis eines Umweltmanagementsystems.

ISO 50001 vs. EMAS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Managementsysteme

Derartige Kundenanforderungen bestimmen neben den Zielsetzungen des eigenen Unternehmens in der Praxis häufig darüber, ob ein Energie- oder ein Umweltmanagementsystem umgesetzt wird. Beide unterscheiden sich in einigen zentralen Punkten: Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fokussiert sich auf die systematische Erfassung und kontinuierliche Verbesserung des Energieverbrauchs. Dieses System wird im Rahmen einer externen Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle bestätigt. EMAS als Regelwerk für Umweltmanagementsysteme geht weiter: Es verlangt neben der Betrachtung der eigenen Umweltleistung eine staatlich zugelassene Validierung, die zusätzlich die Prüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung umfasst. Während die ISO-50001-Zertifizierung die Einhaltung der Norm bescheinigt, stellt die EMAS-Validierung auch die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Umweltkommunikation sicher. 

Energieeffizienzgesetz: Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS

Als international anerkannte Rahmenwerke teilen das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und das Umweltmanagementsystem nach EMAS aber auch zahlreiche Gemeinsamkeiten: Beide setzen auf eine systematische Dokumentation und Steuerung relevanter Umwelt- bzw. Energiethemen, beinhalten regelmäßige interne und externe Prüfungen und fordern die aktive Einbindung der Führungsebene. Zudem schreiben weder ISO 50001 noch EMAS explizite Einsparziele vor, sondern fördern die kontinuierliche Verbesserung der Unternehmensleistung im jeweiligen Bereich. EMAS baut dabei auf den Anforderungen der ISO 14001 auf, die ebenso wie die ISO 50001 auf der einheitlichen Harmonized Structure basiert.

Sechs Schritte zur erfolgreichen Implementierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems

Diese einheitliche Struktur erleichtert die Integration von Energie- oder Umweltthemen im Rahmen eines Integrierten Managementsystems (IMS). So lassen sich Synergien zwischen den einzelnen Themenbereichen optimal nutzen, was auch die Umsetzung der verschiedenen Anforderungen erleichtert und die Akzeptanz des Managementsystems im Unternehmen steigert. Bei der Umsetzung helfen einige praktische Tipps:

  1. Analysieren, ob das Unternehmen von den Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz betroffen ist, und das passende Managementsystem auswählen
  2. Unternehmensleitung einbinden und Commitment sichern für ausreichende Ressourcen und klare Verantwortlichkeiten
  3. Mitarbeitende schulen und für die Bedeutung des Managementsystems sensibilisieren
  4. Geeignete Softwarelösungen einführen und Prozesse etablieren
  5. Vorbereiten auf die externe Prüfung (Zertifizierung oder Validierung)
  6. Audit-Ergebnisse und interne Kontrollen nutzen, um das System fortlaufend zu optimieren (kontinuierliche Verbesserung)

Diese sechs Schritte legen das Fundament für eine erfolgreiche Einführung des Managementsystems. Um die daraus resultierenden Prozesse effizient zu steuern und eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten, empfiehlt sich der Einsatz einer spezialisierten IMS-Software. Diese unterstützt dabei, Risiken, Chancen und Anforderungen systematisch zu erfassen, in Prozesse zu überführen und deren Umsetzung sicherzustellen. Im Ergebnis sorgt das für mehr Transparenz und Effizienz. So schafft ein durchdachtes System, das alle relevanten Anforderungen zusammenführt, die Basis für nachhaltige Verbesserungen – und sichert Unternehmen langfristig rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. 

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