Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz ergeben sich darüber hinaus auch für Unternehmen, die weniger Energie verbrauchen: Bei einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh besteht zwar noch keine Pflicht, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Das EnEfG schreibt jedoch vor, dass betroffene Unternehmen alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergiesparmaßnahmen – etwa aus einem Energieaudit oder Managementsystem – in umsetzbare Pläne überführen und öffentlich zugänglich machen. Abweichende Grenzwerte bzw. Regelungen gelten für öffentliche Stellen sowie Betreiber von Rechenzentren. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) geht in einer Stellungnahme davon aus, dass rund 25.000 Unternehmen direkt vom Energieeffizienzgesetz erfasst werden, von denen etwa 12.500 Betriebe die Grenze von 7,5 GWh überschreiten.
Doch auch abseits von Pflichten aus dem EnEfG oder anderen Gesetzen kann jedes Unternehmen von der Einführung eines entsprechenden Managementsystems profitieren: Wer Energieverbrauch und Umweltleistung systematisch betrachtet und kontinuierlich verbessert, leistet einen wichtigen ökologischen Beitrag und kann obendrein Kosten sparen. In vielen Fällen ist ein Managementsystem auch Voraussetzung für staatliche Förderungen – und sorgt darüber hinaus für klare Wettbewerbsvorteile. So fordern beispielsweise große Automobilkonzerne wie Volkswagen oder BMW von ihren Zulieferern den Nachweis eines Umweltmanagementsystems.
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