Wer mit Qualitätsmanagement und QM-Systemen zu tun hat, ist wahrscheinlich bereits auf den Begriff Skip-Lot-Verfahren gestoßen. Was es mit dieser Vorgehensweise der Stichprobenprüfung auf sich hat und warum sie sinnvoll sein kann: den Fragen geht dieser Artikel auf die Spur.

Aufwand beim Prüfen verringern

Der Begriff setzt sich zusammen aus dem englischen „skip“, also überspringen und „lot“, also Menge beziehungsweise Los. Daraus ergibt sich die Bedeutung „überspringe eine Menge“. Diese Übersetzung bringt uns tatsächlich der Idee von Skip-Lot schon ziemlich nahe: Denn bei diesem Verfahren geht es darum, beim Prüfen eine gewisse Teilmenge einer Serie auszulassen. Das Verfahren ist ein dynamisches, das sich immer wieder an die individuellen Gegebenheiten anpasst. Wenn die Ergebnisse der vorigen Prüfungen durchweg in Ordnung (i.O.) waren und bestimmte Kriterien erfüllt haben, kann in einer neuen Prüfung ein Teil der Serie entweder gar nicht oder mit deutlich verringertem Aufwand geprüft werden. Eindeutiger Vorteil: Dadurch, dass auf Prüfungen (teilweise) verzichtet wird, lässt sich der Gesamtprüfaufwand mindern.

Vom vereinfachten Verfahren profitiert insbesondere der Abnehmer dank des großen Einsparpotenzials. Doch er geht auch das Risiko ein, fehlerhafte Produkte in seinem Unternehmen zu verwenden. Nach gültigem Gesetz muss er allerdings in der Wareneingangskontrolle trotz Skip-Lot immer sogenannte Identitäts- und Mengenprüfungen durchführen. Das heißt, er muss prüfen, ob die richtige Ware geliefert wurde und ob die Menge stimmt, um im Zweifelsfall einen Anspruch gegenüber dem Lieferanten zu haben.

So läuft die Prüfung per Skip-Lot

Wie und in welchem Maße der Abnehmende prüft, wird üblicherweise zwischen den Geschäftspartnern ausgemacht. Einen Anhaltspunkt dafür kann ein Blick in die Norm bieten: Hier ist das Skip-Lot-Verfahren verankert in der DIN ISO 2859-3 „Annahmestichprobenprüfung anhand der Anzahl fehlerhafter Einheiten oder Fehler (Attributprüfung) – Teil 3: Skip-Lot-Verfahren“. Die schreibt das sogenannte AQL-Verfahren (Acceptable Quality Level) vor, mit dem sich Stichprobengrößen oder auch die annehmbare Qualitätsgrenzlage bestimmen lassen. Die vordefinierte Menge von Waren (Stichprobe) aus dem Lieferlos wird dann nach festgelegten Kriterien geprüft. Da dieses Verfahren allerdings hohe Ungenauigkeiten zulässt und deshalb mit der Forderung nach „Null-Fehler-Qualität“ nicht vereinbar ist, verwenden es heute immer weniger Unternehmen.

Eine Prüfung mithilfe des Skip-Lot-Stichprobenverfahrens läuft ab wie folgt: Sieben Prüfstufen können dynamisch durchlaufen werden, wobei die höchste bei 100 Prozent Prüfung und die niedrigste (Skip-Lot) bei null Prozent Prüfung liegt. Die Regeln für die anzuwendende dynamische Stufe sind vorgegeben und bilden sich aus den Ergebnissen der jeweils vorangegangenen Prüfung. Später in der Unternehmenspraxis beobachten die Verantwortlichen die Prüfergebnisse weiter und korrigieren bei Bedarf. So lässt sich die Prüffolge laufend anpassen. Stellt sich also heraus, dass bei der übersprungenen Menge doch fehlerhafte Teile vorhanden waren, wird die folgende Teilmenge wieder aufwendiger überprüft. Es ist darüber hinaus möglich, dass die betroffene – fehlerhafte – Teilmenge nachträglich kontrolliert werden muss. Das  First-In-First-Out-Prinzip gilt hier als Voraussetzung im Wareneingang, um die betroffene Menge eindeutig zu identifizieren.

Für wen sich das Skip-Lot-Verfahren eignet

Konsequent angewandt kann das Skip-Lot-Verfahren bei überschaubarem Risiko den Prüfaufwand deutlich reduzieren, Ressourcen einsparen und somit den Qualitätsmanagementbeauftragten unterstützen. Die verbleibenden Risiken sollten allerdings bekannt sein, denn durch nicht bemerkte, fehlerhaft eingeschleuste Produkte können teilweise erhebliche Folgekosten entstehen.

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