Wie und in welchem Maße der Abnehmende prüft, wird üblicherweise zwischen den Geschäftspartnern ausgemacht. Einen Anhaltspunkt dafür kann ein Blick in die Norm bieten: Hier ist das Skip-Lot-Verfahren verankert in der DIN ISO 2859-3 „Annahmestichprobenprüfung anhand der Anzahl fehlerhafter Einheiten oder Fehler (Attributprüfung) – Teil 3: Skip-Lot-Verfahren“. Die schreibt das sogenannte AQL-Verfahren (Acceptable Quality Level) vor, mit dem sich Stichprobengrößen oder auch die annehmbare Qualitätsgrenzlage bestimmen lassen. Die vordefinierte Menge von Waren (Stichprobe) aus dem Lieferlos wird dann nach festgelegten Kriterien geprüft. Da dieses Verfahren allerdings hohe Ungenauigkeiten zulässt und deshalb mit der Forderung nach „Null-Fehler-Qualität“ nicht vereinbar ist, verwenden es heute immer weniger Unternehmen.
Eine Prüfung mithilfe des Skip-Lot-Stichprobenverfahrens läuft ab wie folgt: Sieben Prüfstufen können dynamisch durchlaufen werden, wobei die höchste bei 100 Prozent Prüfung und die niedrigste (Skip-Lot) bei null Prozent Prüfung liegt. Die Regeln für die anzuwendende dynamische Stufe sind vorgegeben und bilden sich aus den Ergebnissen der jeweils vorangegangenen Prüfung. Später in der Unternehmenspraxis beobachten die Verantwortlichen die Prüfergebnisse weiter und korrigieren bei Bedarf. So lässt sich die Prüffolge laufend anpassen. Stellt sich also heraus, dass bei der übersprungenen Menge doch fehlerhafte Teile vorhanden waren, wird die folgende Teilmenge wieder aufwendiger überprüft. Es ist darüber hinaus möglich, dass die betroffene – fehlerhafte – Teilmenge nachträglich kontrolliert werden muss. Das First-In-First-Out-Prinzip gilt hier als Voraussetzung im Wareneingang, um die betroffene Menge eindeutig zu identifizieren.
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